AZUBIS: LOHNT SICH EINE STEUERERKLÄRUNG?

Bisher lief vieles über die Eltern – mit dem Ausbildungsvertrag kommt aber nicht nur das erste eigene Geld, sondern möglicherweise auch der erste Kontakt zum Finanzamt. Aber nicht alle Auszubildenden sind steuerpflichtig und wenn sie es sein sollten, können sie sich die gezahlten Steuern komplett wieder zurückholen.

Muss ich überhaupt Steuern zahlen? Das kann jeder selbst ausrechnen: Wenn das monatliche Bruttogehalt nicht höher als 946 € ist oder das Jahreseinkommen unter dem Steuerfreibetrag von 8.652 € liegt, hat sich das Thema erledigt. Keine Steuern!

Wann muss ich eine Steuerklärung abgeben? Wenn eine Steuerpflicht besteht, führt der Arbeitgeber automatisch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Übersteigt das Jahreseinkommen den Freibetrag, kommt eine Aufforderung vom Finanzamt, eine Steuererklärung zu machen. Das ist gar nicht so schwierig und lohnt sich auf jeden Fall – normalerweise werden bei Azubis die gezahlten Steuern komplett zurückerstattet.

Welche Kosten kann ich geltend machen? Pro Ausbildungsjahr fallen sogenannte Werbungskosten an, die von der Steuer abgesetzt werden können. Dazu gehören vor allem:
Ausgaben für die Bewerbung, Umzugskosten, Fahrten zum Arbeitsplatz und zur Berufsschule, Fachbücher/-magazine, Nachhilfekosten, Arbeitsmittel, beruflich bedingte Telefonkosten, Verpflegung bei ausbildungsbedingten Reisen, Beiträge zu Versicherungen, Bankgebühren.

Oft gelten dabei Pauschalen. Keine Angst vor dem Papierkrieg – es gibt Steuer-Tools speziell für Auszubildende.

Hier gibt es aktuelle Infos:

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/steuererklaerung-lohnt-sich-auch-fuer-azubis/150/9447/200487
https://www.steuertipps.de/die-erste-steuererklaerung/azubis/so-machst-du-als-azubi-deine-steuererklaerung

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