Eingliederungshilfe (Kinder- und Jugendliche)
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate vor dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Dokumente:
Zuständig
Caspers, Jasmin
Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder
Tel.: 06592 933 - 376
Weitere Informationen und Kontaktformular Caspers, JasminSchneider, Rita
Schulbuchausleihe, Lernmittelfreiheit,
Mittagsverpflegung
Tel.: 06592 933 - 369
Weitere Informationen und Kontaktformular Schneider, Rita