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Fragen & Antworten zu Berufsausbildung und Studium

Durch die COVID-19-Pandemie hat sich das ganze Leben verändert. Alle gewohnten Abläufe bei Schulen, Ausbildungsangeboten und (dualem) Studium mussten neu organisiert werden und können immer wieder der aktuellen Lage angepasst werden. Auch der Eifel STARTER erscheint deshalb momentan nicht wie gewohnt alle drei Monate mit vielen praktischen Informationen – stattdessen haben wir uns entschlossen, die wichtigsten Fragen so aktuell wie möglich zu beantworten.

Wir sind weiter für Euch da!

VOR DER AUSBILDUNG

Ist es in der Corona-Krise überhaupt sinnvoll, sich zu bewerben?

Absolut! Die Unternehmen bitten ausdrücklich darum, sich trotz Corona zu bewerben. Denn es werden händeringend in ganz Deutschland Mitarbeiter/-innen zur Unterstützung in dieser schweren Zeit gesucht. Insbesondere im Handel, in der Logistik und im Gesundheitswesen wird jede helfende Hand benötigt. Unternehmen bieten außerdem „Übergangsjobs“ an, vorübergehend oder für diejenigen, die sich grundsätzlich neu orientieren wollen. Es ist also gerade jetzt sinnvoll, sich zu bewerben. Der Bewerbungsprozess hat sich dabei natürlich etwas verändert, denn die Ansprechpartner/-innen arbeiten je nach Wirtschaftsbereich auch im Homeoffice oder stehen vor den gleichen Herausforderungen wie Du. Aber Du solltest am Ball bleiben: Wenn Du an einem Unternehmen interessiert bist, frage direkt nach, ob es Ausbildungsplätze gibt und wie das Bewerbungsverfahren abläuft – Online-Bewerbungen und Videointerviews sind auch in der Corona-Zeit ein sicherer Weg, sich kennenzulernen.

Gibt es überhaupt noch Ausbildungsplätze in der aktuellen Krise?
Natürlich – es werden immer noch Stellen ausgeschrieben!
Einen branchenübergreifenden Einstellungsstopp gibt es derzeit trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage nicht. Aber die Situation unterscheidet sich stark in den unterschiedlichen Branchen. Manche Unternehmen mussten ihre Mitarbeitersuche zurückfahren, andere Sektoren sind dagegen besonders dynamisch und auf der Suche nach einer guten Verstärkung für ihr Team. Derzeit aussichtsreiche Branchen sind natürlich immer das Handwerk und das Gesundheitswesen mit angrenzenden Bereichen wie beispielsweise der Medizintechnik. Aber auch Onlinedienste, der Groß- und Versandhandel sowie Logistikunternehmen boomen. Interessant sind auch – durch die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt – Stellen in IT- und Softwareunternehmen. Grundsätzlich kannst Du Dich bei allen Unternehmen bewerben, die Stellen ausschreiben. Bei Initiativbewerbungen kann es gegebenenfalls hilfreich sein, im Vorfeld nachzuhaken, ob eine Bewerbung aktuell sinnvoll ist. Die Pandemie-Krise ist noch nicht vorbei und Flexibilität ist von Vorteil. Wenn es wiederholt mit einer Bewerbung nicht geklappt hat, solltest Du schon mal über Alternativen nachdenken.
In welchen Branchen ist es aussichtsreich, sich zu bewerben?

Klare Sache: wer Stellen ausschreibt, ist immer interessant. Und wenn man eine Initiativbewerbung machen möchte, ist es besser, vorher mal nachzufragen, ob es überhaupt in der momentanen Lage Ausbildungsplätze gibt. Flexibel sein ist angefragt – aussichtsreiche Branchen sind beispielsweise das Gesundheitswesen, IT-Unternehmen, Online-Dienste oder Logistikunternehmen. Schwieriger wird es momentan in der Gastronomie und Hotellerie, bei Messe- und Ausstellungsbauern, der Luftfahrt oder der Automobilindustrie. Durch Corona ist vieles in Bewegung – grundsätzlich gilt: Fragen kostet nichts!

Worauf muss ich achten?

Die Folgen der Corona-Pandemie werden je nach Branche durchaus länger andauern. Informiere Dich beim Bewerbungsgespräch über das weitere Vorgehen und die Zukunftsaussichten, Umstellungen und Herausforderungen, welche durch das Corona-Virus entstanden sind.

Sind Praktika möglich?

Trotz Corona solltest Du die Chance nutzen, mit einem Praktikum einen Beruf auszuprobieren und zu sehen, ob Du Spaß daran hast. Auch in der Pandemie ist das in den meisten Branchen möglich. Und vielleicht kommst Du krisenbedingt auf eine Tätigkeit, an die Du vorher gar nicht gedacht hast. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe sind interessant. Die Arbeiten noch meistens im Betrieb und man kann den Fachleuten über die Schulter schauen. Großunternehmen haben schon stark auf Home Office umgestellt – da ist der persönliche Kontakt schwieriger. Allerdings gibt es inzwischen auch digitale Betriebsrundgäng und Virtual Reality-Angebote. Das Berufsleben hat sich durch Corona verändert – aber spannend bleibt es und auch für Dich gibt es den richtigen Platz!

Was ist mit der Corona-Lücke im Lebenslauf?

Die „Corona-Lücke“ im Lebenslauf wird für Personaler nicht überraschend kommen. Selbstverständlich erwartet niemand, dass Du im Moment innerhalb kürzester Zeit eine Anstellung findest. Du wirst auch sicherlich nicht der oder die Einzige sein, die eine solche Lücke im Lebenslauf hat. Hier gilt es, cool zu bleiben und im Vorfeld zu überlegen, was Du zu der Lücke sagst. Dass der Einstieg in den Arbeitsmarkt aufgrund der Corona-Situation nicht einfach war, ist eine offensichtliche und nachvollziehbare Erklärung. Wichtig ist, ehrlich zu sein, sich selbst treu zu bleiben und offen anzusprechen, warum und wie lange es diese Lücke gegeben hat. Du musst Dich nicht entschuldigen und kein schlechtes Gefühl haben – Personalern begegnet dieses Thema jetzt immer wieder.

Natürlich bietet es sich aber auch an, die „Lücke“ aktiv für Weiterbildungen zu nutzen. Im Moment gibt es eine Fülle an Online-Angeboten in allen möglichen Bereichen – ob Fremdsprachen, IT oder Zeitmanagement.

Kann ich mich auf meinen unterschriebenen Ausbildungsvertrag verlassen?

Endlich geschafft – der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und bald kann es losgehen! Aber in der sich immer wieder verändernden Lage durch die Corona-Wellen ist die Sorge berechtigt, ob Du die erste Stelle auch in den nächsten Monaten wirklich antreten kannst. Klar ist, dass auch der Ausbildungsbetrieb absolut daran interessiert ist, dass alles nach Plan läuft. Allerdings ist die rechtliche Lage eindeutig: Wenn es nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen ist, darf das Unternehmen den Arbeitsvertrag auch vor Jobantritt kündigen. Wer sich ernsthaft Sorgen macht, sollte seinen zukünftigen Arbeitgeber anrufen oder anmailen – und offen fragen, wie etwa die Einarbeitungsphase in Corona-Zeiten geplant ist, ob die Kollegen alle im Homeoffice arbeiten und ob Du als neuer Mitarbeiter vielleicht schon mal für eine entsprechende Infrastruktur zu Hause sorgen solltest. Denn: Klarheit schafft Sicherheit – und die ist gerade in der aktuellen Lage gut für Laune und Seele. So lassen sich vielleicht die letzten freien Wochen vor dem Jobeinstieg ein bisschen besser genießen.

DIGITALE BEWERBUNG

Was hat sich durch Corona verändert?

Bewerbungsunterlagen werden meist in digitaler Form gewünscht. Daher ändert sich hier gar nicht so viel. Was sich allerdings ändert, ist das Bewerbungsgespräche wahrscheinlich nicht vor Ort stattfinden, sondern durch einen Videoanruf ersetzt werden.

Welche Möglichkeiten der digitalen Bewerbung kann ich nutzen?

Eigeninitiative zeigen! Es gibt viele digitale Wege der Kommunikation. Das ist auch eine Chance, Deine Fähigkeiten im Umgang mit digitalen Medien direkt in der Praxis unter Beweis zu stellen:

E-Mail Bewerbung:
Geht immer! Auch schon vor der Corona-Krise der am häufigsten verwendete Weg, um eine Bewerbung zu versenden.

Online Bewerbung:
Wird immer mehr genutzt! Meist eine vorgefertigte Seite mit Auswahlmöglichkeiten und einem Platz für einen eigenen Text mit begrenzter Zeichenanzahl.

Social Media Bewerbung:
Hier kann man Persönlichkeit zeigen! Keine Standardfloskeln, sondern mit einer kreativen Bewerbung aus der Masse herausstechen.

Telefoninterview:
Viele Unternehmen verzichten aktuell auf ein persönliches Bewerbungsgespräch und greifen auf ein Telefoninterview zurück. Auch wenn heute Textnachrichten das Telefonieren oft ersetzen – mit einem Telefonat sollte man immer rechnen.

Bewerbungsgespräch per Video (Videochat):
Natürlich haben viele Firmen bereits auf Online-Bewerbung, E-Mail-Bewerbung oder Online-Formulare umgestellt. Beachte unbedingt, dass Du in Dein Anschreiben bereits reinschreibst, wie Du für ein Vorstellungsgespräch zur Verfügung stehst – „… und dann freue ich mich über ein Videointerview über Skype, Teams, Zoom, Facetime oder WhatsApp-Videoanruf.“ So weiß der Personaler gleich, über welche Videoanbieter er Dich erreichen kann.

Aber Du darfst nur anbieten, was auch wirklich funktioniert: Stelle deshalb sicher, dass Deine Internetverbindung für den Videochat stabil genug ist. Teste es am besten vorher mit einer Freundin oder einem Freund. Du merkst dann auch gleich, ob Mikrofon und Kamera richtig eingestellt sind. Dein Test-Gesprächspartner kann Dir dann auch gleich sagen, ob Dein Hintergrund gut aussieht (oder evtl. zu viel Zeug rumliegt …).

Ansonsten gelten bei einem Bewerbungsgespräch per Videochat die gleichen Regeln wie bei einem klassischen Vorstellungsgespräch (z.B. auch, was Kleidung betrifft!), nur dass Du nicht gefragt wirst, ob Du gut hingefunden hast und was Du trinken möchtest.

WICHTIG: Für den Ablauf Deines Bewerbungsgesprächs gelten digital und persönlich die gleichen „Verhaltensregeln“.

Darf ich mich auch per WhatsApp bewerben?

Klar! Immer mehr Arbeitgeber verzichten auf klassische Bewerbungsmappen mit Anschreiben, Zeugniskopien und Empfehlungsschreiben per Post. Stattdessen kann man sich mit einem Klick online bewerben. Weit verbreitete Messengerdienste wie WhatsApp bieten die Möglichkeit einer schnellen und unkomplizierten Kontaktaufnahme.

  • Kurz und spontan: Kein langes Anschreiben – erst einmal kompakt die wichtigsten Infos über Deine Person schicken. Und das natürlich ohne Rechtschreibfehler! Als Anhang können dann ein Foto, der Lebenslauf und andere Dokumente mitgeschickt werden.
  • Alles gut vorbereiten: Noch schnell ein Selfie machen, wenn man kein Foto hat? Oder die Zeugnisse mal eben fotografieren? Besser nicht – das macht einen schlechten Eindruck. Lieber ganz in Ruhe alle möglichen Anhänge der Online-Bewerbung in guter Qualität vor- bereiten. Dann kann man sofort auf eine interessante Stelle reagieren. Der gesamte WhatsApp-Auftritt sollte auch daraufhin überprüft werden, ob sich den auch ein potenzieller Arbeitgeber ansehen kann.
  • Multimediale Möglichkeiten nutzen: Wenn alle in der gleichen digitalen Form eine Bewerbung losschicken, bleibt wenig Raum für individuelle Akzente. Das kann ein selbst
    gedrehter Videoclip leisten, bei dem das Interesse an dem angebotenen Ausbildungsplatz ganz persönlich formuliert werden kann. Schon eine Minute kann ausreichen, um neben den persönlichen Daten auch zu sagen, warum es gerade genau dieser Job bei diesem Arbeitgeber sein soll.
  • Authentisch bleiben: Bei digitalen Bewerbungen gilt das Gleiche wie beim klassischen Anschreiben – nicht verstellen und sich so präsentieren, wie man wirklich ist. So kann der potenzielle Arbeitgeber sehen, ob Du ins Team passt und welche Stärken Du hast.
  • Erreichbar sein: Digitale Medien sind schnell – aber für beide Seiten. Wer sich per WhatsApp bewirbt, muss am Ball bleiben und nicht nur erreichbar sein, sondern auch auf eine Antwort sofort reagieren.
  • Digital nachfragen: Wer mit einem neuen Weg die Bewerbung startet, sollte diesen auch konsequent weitergehen. Nach spätestens zwei Wochen kann man über die WhatsApp-Funktionen anrufen oder eine Sprachnachricht verschicken und so zeigen, dass wirklich Interesse an der angebotenen Stelle besteht.

IN DER AUSBILDUNG

Was passiert mit Auszubildenden, wenn der Betrieb Kurzarbeit anordnet?

Da Auszubildenden in der Regel keine Kurzarbeit angeordnet werden darf, muss der Betrieb alles in seiner Macht Stehende versuchen, um die Ausbildung aufrecht zu erhalten – auch wenn die anderen Mitarbeiter/-innen bereits in Kurzarbeit sind. Beispielsweise können der Ausbildungsplan umgestellt und Ausbildungsinhalte einer „sicheren“ Abteilung vorgezogen werden. Deshalb darf auch das Ausbildungspersonal nicht von Kurzarbeit betroffen sein. Ist das aber der Fall und es gibt keine andere Möglichkeit mehr, ist Kurzarbeit für Azubis ausnahmsweise möglich. In diesem Fall haben sie Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen.

Darf ich einfach zu Hause bleiben, wenn ich Angst vor Corona habe?

Grundsätzlich darfst Du als Azubi Deine Arbeit nicht verweigern, weil die Ansteckungsgefahr bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin erhöht sein könnte. Beim Corona-Virus ist das inzwischen anders: Gibt es nämlich eine konkrete Gefährdung, muss der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommen und kann zum Beispiel dafür sorgen, dass Du von zu Hause aus arbeiten kannst. Oberste Priorität ist, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und den Auszubildenden ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Sprich Deinen Ausbilder oder Deine Ausbilderin dazu direkt an und frag, welche Maßnahmen ergriffen werden. Hier sollte immer eine individuelle Lösung gefunden werden.

Ist meine Übernahme nach der Ausbildung gefährdet?

Solange keine neue Vereinbarung getroffen wurde, bleiben die im Betrieb geschlossenen Regelungen zur Übernahme bestehen – auch mündliche Zusagen sind rechtlich wirksam. Empfehlenswert ist aber, dieses Thema mit dem Ausbildungsbetrieb noch einmal zu klären.

Was passiert, wenn die Berufsschule geschlossen wird?

Wird Deine Berufsschule vorübergehend geschlossen, musst Du in Deinem Ausbildungsbetrieb erscheinen. Es kann auch sein, dass Deine Berufsschule Dir Aufgaben für die Zeit gibt, in der sie keinen Präsenzunterricht anbietet. Für diese Aufgaben sollte Dir Dein Betrieb Zeit einräumen. Ob Du Deine Aufgaben von zu Hause aus oder im Betrieb erledigst, entscheidet Dein Ausbildungsunternehmen. Die Schule muss Dir die Unterrichtsmittel zur Verfügung stellen, um am Unterricht teilnehmen zu können. Im Zweifel kann jedoch auch der Ausbildungsbetrieb gefragt werden, ob die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

Muss ich als Azubi in den Betrieb, wenn die Berufsschule geschlossen hat?

Natürlich – Azubis sind nur für die Teilnahme am Berufsschulunterricht von der Ausbildung freigestellt. Ist der Besuch der Schule nicht möglich, gibt es auch keine Freistellung und es gilt die normale Arbeitsverpflichtung. Und wenn die Berufsschule als Ersatz einen Online-Unterricht anbietet, musst Du mit dem Ausbildungsbetrieb klären, an welchem Ort Du daran teilnimmst. Das kann sowohl im Betrieb wie auch zu Hause sein. Das aber entscheidet der Ausbildungsbetrieb – am besten natürlich gemeinsam mit Dir!

Kann ich als Auszubildender im Homeoffice arbeiten?

Eigentlich nicht – schließlich geht es darum, im direkten Kontakt etwas zu lernen, Fragen stellen zu können und Erklärungen zu bekommen. Grundsätzlich sollten Azubis deshalb nicht im Homeoffice tätig sein. Aufgrund der derzeitigen Umstände ist es jedoch vertretbar, dass Du als Auszubildender ausnahmsweise auch von zu Hause aus arbeitest, wenn das betrieblich möglich ist. Das heißt aber nicht, dass Du auf Dich alleine gestellt bist: Auch im Homeoffice werden Azubis durch die Ausbilder in digitaler Form begleitet und angeleitet. Das heißt: Du solltest möglichst konkrete Arbeitsaufträge haben und in einem engen Kontakt mit dem Betrieb stehen, um Fragen beantwortet zu bekommen und einschätzen zu können, ob Du auf dem richtigen Weg bist.

Gibt es im Ausbildungsbetrieb eine Maskenpflicht?

Das hängt ganz von der beruflichen Umgebung ab. Auch an Deinem Arbeitsplatz in Deinem Ausbildungsbetrieb kann es unterschiedliche Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geben. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt das Tragen einer Maske überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Manche Unternehmen lösen das aber auch, indem Schreibtische frei gelassen oder Plexiglasscheiben als Spuckschutz aufgestellt werden. Grundsätzlich ist es in der derzeitigen Situation immer von Vorteil, eine Maske zu tragen – damit schützt Du nicht nur Dich, sondern auch Deine Kolleginnen und Kollegen!

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