KW15 2025

SEITE 3 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Vulkaneifel - Untere Jagdbehörde - Einladung zur Wahl der stellvertretenden Kreisjagdmeisterin oder des stellvertretenden Kreisjagdmeisters am Freitag, 25. April 2025, 18:00 Uhr Lehwaldhalle Darscheid, Karl-Kaufmann-Str. 1 in 54552 Darscheid Aufgrund des Umzugs des derzeitigen stellvertretenden Kreisjagdmeisters ist die Position neu zu besetzen. Daher ist eine Neuwahl erforderlich. Dies hat zur Folge, dass gemäß § 46 Abs. 8 Landesjagdgesetz (LJG) vom 09.07.2010 (GVBl. S. 149), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.09.2012 (GVBl. S. 310) in Verbindung mit § 54 Landesjagdverordnung (LJVO) vom 25.07.2013 (GVBl. S. 282) für die Zeit bis zum 31.03.2028 von den Wahlberechtigten im Landkreis Vulkaneifel die stellvertretende Kreisjagdmeisterin oder der stellvertretende Kreisjagdmeister neu zu wählen sind. Wahlberechtigt sind 1. die Inhaberinnen und Inhaber von gültigen Jahresjagdscheinen, die a) im Bereich des Landkreises Vulkaneifel ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben oder b) im Landkreis Vulkaneifel jagdausübungsberechtigte Personen sind, sowie 2.die Jagdgenossenschaften und Eigentümerinnen oder Eigentümer der im Bereich des Landkreises Vulkaneifel gelegenen Jagdbezirke. Wählbar ist, wer 1.Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines anderen nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Drittstaates besitzt, 2.einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein besitzt und einen solchen in den vorangegangenen drei Jagdjahren in Deutschland besessen hat und 3.im Bereich der unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat. Als Nachweis der Wahlberechtigung nach Nr. 1 a ist der gültige Jagdschein vorzulegen. Sofern im Falle der Wahlberechtigung nach Nr. 1 a im Jagdschein der Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt nicht eingetragen ist, ist dies in geeigneter Form (durch Personalausweis, Meldebestätigung u. ä.) nachzuweisen. Als Nachweis der Wahlberechtigung nach Nr. 1 b ist, sofern die Pacht nicht in den Jagdschein eingetragen ist, auf Verlangen der gültige Jagdpachtvertrag zur Einsichtnahme vorzulegen. Als Nachweis der Wahlberechtigung nach Nr. 2 für die Jagdgenossenschaft sind der Personalausweis und der Beschluss des Jagdvorstandes über die Bestimmung eines Mitglieds des Jagdvorstandes nachzuweisen. Der Nachweis der Wahlberechtigung nach Nr. 2 für die Eigentümerinnen oder Eigentümer der im Bereich des Landkreises Vulkaneifel gelegenen Eigenjagdbezirke ist ebenfalls in geeigneter Form (u. a. Personalausweis) zu erbringen. Die vorstehenden Wahlen werden hiermit gemäß § 54 Abs. 1 LJVO in Verbindung mit § 53 Abs. 1 LJVO von der unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel angeordnet und von einem Vertreter der unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel geleitet. Bei den vorstehenden Wahlen hat jede wahlberechtigte Person jeweils eine Stimme; die Stimmabgabe für die Jagdgenossenschaft erfolgt durch das gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 11 LJVO bestimmte Mitglied des Jagdvorstandes. Die Vertretung einer wahlberechtigten Person durch eine andere Person ist nicht zulässig. Wegen der Überprüfung der Wahlberechtigung bitten wir um möglichst frühzeitiges Erscheinen. Daun, 01.04.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel - Untere Jagdbehörde - Im Auftrag: Christian Kläs ÜBUNGEN DER BUNDESWEHR Einheiten der Bundeswehr führen regelmäßig Übungen durch und trainieren ihre Einsatzbereitschaft. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel informiert über aktuell angekündigte Bundeswehrübungen im Landkreis Vulkaneifel: 05.05.-23.05.2025 u.a. Industriepark Wiesbaum, Flugplatz Bitburg, Eifelkaserne 06.05.-09.05.2025 Olzheim, Oberbettingen, Büdesheim 02.06.-05.06.2025 Daun, Mehren, Gillenfeld, Gemünden 10.06.2025 Rengen, Büchel, Standortübungsplatz Daun

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