SEITE 4 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben des Josef PANTENBURG letzte bekannte Anschrift: Dorfstr. 11, 54552 Schoenbach Datum des Schreibens: 01.04.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-H 246 Betroffener: Erben des Robert PORTZ letzte bekannte Anschrift: Birkenhof 1, 54611 Scheid Datum des Schreibens: 28.03.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-K 902 Betroffener: Maurice ROLLMANN letzte bekannte Anschrift: Bundesstr. 2, 54570 Weidenbach Datum des Schreibens: 31.03.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/MYK-V 321 Betroffener: Oxana SCHNEIDER letzte bekannte Anschrift: Bachstr. 5, 54597 Steffeln Datum des Schreibens: 01.04.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-OS 808 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 02.04.2025 Im Auftrag Gez. Stark Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Mückeln (Amtsgericht Daun): Blatt 795: Flur 4 Nr. 35 – Waldfläche – Auf dem Hohrech – 39.742 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. . WIR STARTEN IN DIE SOMMERSAISON! AB 15.04.2025 SIND WIR GERNE WIEDER WIE GEWOHNT FÜR SIE DA! ÖFFNUNGSZEITEN AB 15.04.2025 Dienstag - Freitag: 11:00 Uhr - 16:30 Uhr Samstag , Sonntag, Feiertage: 11:00 Uhr - 16:30 Uhr VULKANMUSEUM DAUN
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