KW16 2025

SEITE 6 Öffentliche Bekanntmachung Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Vulkaneifel Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen A. Der Kreistag hat den Tag der Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Vulkaneifel auf Sonntag, den 29. Juni 2025 festgelegt. B. I. Zur Vorbereitung der am 29. Juni 2025 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration lade ich ein zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Gewählt werden 4 Beiratsmitglieder. Wahlvorschlag im Sinne der Satzung über den Beirat für Migration und Integration ist jeder vorgeschlagene Bewerber. II. Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem Rahmen können auch im Wahlgebiet ansässige Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und der Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale anzugeben, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Der Vorschlagende stellt sicher, dass dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration ausgehändigt werden. III. Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Straße 25, 54550 Daun eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, dem 12. Mai 2025, 18 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. IV. Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Straße 25, 54550 Daun erhalten. Wir stehen Ihnen auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung. C. Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens am 17. Juni 2025 bekanntgegeben. Daun, den 10. April 2025 Julia Gieseking Landrätin und Wahlleiterin Öffentliche Bekanntmachung Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Vulkaneifel Bekanntmachung der Wahlleiterin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und bestimmter wahlberechtigter deutscher Einwohnerinnen und Einwohner in das Wählerverzeichnis I. Am Sonntag, dem 29. Juni 2025, findet die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Vulkaneifel statt. II. 1. Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung beantragen. 2. Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, b) durch Einbürgerung, c) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz