SEITE 8 Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Tanja Liselotte Rauh letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 50 , 54585 Esch Datum des Schreibens: 10.11.2025 Aktenzeichen: 4-31200-024-07645 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 19.11.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Kloep Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Gustavo SANTAS DE MIRANDA letzte bekannte Anschrift: Bienenwiese 2, 53539 Kelberg Datum des Schreibens: 30.10.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/AW-T 1175 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 19.11.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Zender AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Am Montag, den 1. Dezember 2025, findet um 17:00 Uhr im Sitzungssaal 15a der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, eine Sitzung des Ausschusses Kreisentwicklung mit folgender Tagesordnung statt. I. Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.06.2025 2. Kreisentwicklungskonzept Landkreis Vulkaneifel (KEK) - Ergebnisse Regionale Dialogkonferenzen | Nächste Schritte im KEK-Prozess 3. Aktueller Sachstand: Modell-Naturschutzstation Nord 4. Hebammenzentrale Vulkaneifel – Antrag auf Verlängerung der Landeszuwendung 5. Medizinstipendienprogramm des Landkreises 6. Sachstandsbericht zum Linienbündel „Östliche Vulkaneifel“ zur Vorbereitung der Neuausschreibung 7. Kreisstraßenbauprogramm 2026 bis 2031 und nach 2031 8. Verschiedenes 9. Mitteilung der Verwaltung 10. Anfragen, Wünsche, Anregungen Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 20.11.2025 gez.: Landrätin Julia Gieseking (Vorsitzende) TERMINE ONLINE BUCHEN JOBCENTER FÜHRERSCHEINSTELLE KFZ-ZULASSUNG für die Bereiche
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz