Seit 01.01.2020 wurde die Meisterpflicht bei Betriebsgründung wieder eingeführt. Für diese 12 Gewerke gilt die neue Meisterpflicht:

  1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  2. Betonstein- und Terrazzo-Hersteller
  3. Estrichleger
  4. Behälter- und Apparatebauer
  5. Parkettleger
  6. Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  7. Drechsler und Holzspielzeugmacher
  8. Böttcher
  9. Glasveredler
  10. Schilder- und Lichtreklamehersteller
  11. Raumausstatter
  12. Orgel- und Harmoniumbauer

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