Seit 01.01.2020 wurde die Meisterpflicht bei Betriebsgründung wieder eingeführt. Für diese 12 Gewerke gilt die neue Meisterpflicht:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzo-Hersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer