NACHFRAGEN: VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Nicht nur Arbeitnehmer oder Beamte haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen – abgekürzt „VL“. Auch viele Auszubildende können diese freiwillige zusätzliche Leistung von bis zu 40 Euro im Monat als staatlich geförderte Sparanlage für das Alter von ihrem Arbeitgeber bekommen. Einfach mal nachfragen – zusätzlich zum Gehalt werden bis zu 100% vom Arbeitgeber gezahlt! Und wenn es klappt, ist der erste Schritt für die Absicherung im Alter gemacht. Allerdings muss man dann noch die für sich passende Anlage- form für die private oder betriebliche Vorsorge finden.

Stehen mir vermögenswirksame Leistungen zu?
Personalabteilung oder Betriebsrat der Ausbildungsstelle können verbindlich sagen, ob es üblich ist, den Beschäftigten VL-Leistungen zu zahlen und inwieweit das auch für Auszubildende gilt.
Was muss ich beachten?
VL-Leistungen müssen versteuert werden und werden auch bei der Berechnung der Sozialabgaben berücksichtigt. Allerdings liegt der Verdienst vieler Azubis meist unter der Grenze für die Steuerpflicht oder es ist möglich, die Abgaben über die Steuerklärungen wieder zurückerstattet zu bekommen.
Welcher Vertrag lohnt sich für mich?
Hier sind genaues Prüfen und ein kühler Kopf geboten. Auch wenn eine Sparanlage wie beispielsweise Bausparverträge oder Fondssparpläne auf den ersten Blick vorteilhaft erscheinen, muss man genau hinschauen. Manche Produkte lohnen sich erst, wenn man einige Jahre regelmäßig einzahlt. Und sollte man nach der Ausbildung den Arbeitgeber wechseln oder studieren wollen, muss man die Beiträge möglicherweise selbst weiterzahlen.

Mehr unter:
www.sueddeutsche.de
abi.unicum.de

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