MIT BAFÖG OHNE SORGEN WEITERLERNEN

Nicht nur Studierende an Universitäten und Hochschulen, sondern auch Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, nach der 10. Klasse eine anschließende Ausbildung finanzieren zu können. Wer von seinen Eltern nicht ausreichend unterstützt werden kann, hat die Möglichkeit, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten. Das wird vom „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ geregelt. Deshalb spricht man auch kurz vom BAföG.

  • Kann ich BAföG beantragen? Grundsätzlich gilt: Schulische Ausbildungen an einer weiterführenden Schule – wie beispielsweise einer Fachoberschule oder Berufsfachschule – oder ein Duales Studium werden gefördert, betriebliche Ausbildungen oder eine Duale Ausbildung aber nicht. Außerdem muss der/die Auszubildende jünger als 30 Jahre sein.
  • Wie bekomme ich BAföG? Beim Bafög-Amt den Antrag besorgen und gemeinsam mit der Familie ausfüllen. Man kann sich dort auch vorher schon erkundigen, ob man überhaupt einen Anspruch auf die Förderung hat.
  • Wieviel Geld würde ich bekommen? Entscheidend ist der individuelle Bedarf – errechnet aus Grundbedarf, Wohnpauschale und einem Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auszubildende mit Kindern bekommen außerdem einen Kinderbetreuungszuschlag. Berücksichtigt wird dann noch das Einkommen der Eltern, die Anzahl der Geschwister und das eigene Einkommen.
  • Muss ich BAföG später zurückzahlen? Studenten müssen die Hälfte der erhaltenen Leistungen zurückzahlen, Schülerinnen und Schüler müssen das nicht.

Mehr unter:
www.bafoeg.de
www.vulkaneifel.de/soziales/bafoeg.html

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