Natürlich – Azubis sind nur für die Teilnahme am Berufsschulunterricht von der Ausbildung freigestellt. Ist der Besuch der Schule nicht möglich, gibt es auch keine Freistellung und es gilt die normale Arbeitsverpflichtung. Und wenn die Berufsschule als Ersatz einen Online-Unterricht anbietet, musst Du mit dem Ausbildungsbetrieb klären, an welchem Ort Du daran teilnimmst. Das kann sowohl im Betrieb wie auch zu Hause sein. Das aber entscheidet der Ausbildungsbetrieb – am besten natürlich gemeinsam mit Dir!

Folge uns auf ...
Facebook, Instagram und Youtube