Grundsätzlich darfst Du als Auszubildender Deine Arbeit nicht verweigern, weil die Ansteckungsgefahr bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin erhöht sein könnte. Beim Corona-Virus ist das inzwischen anders: Gibt es nämlich eine konkrete Gefährdung, muss der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommen und kann zum Beispiel dafür sorgen, dass Du von zu Hause aus arbeiten kannst. Oberste Priorität ist, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und den Auszubildenden ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Sprich Deinen Ausbilder dazu direkt an und frag, welche Maßnahmen ergriffen werden. Hier sollte immer eine individuelle Lösung gefunden werden.

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