Das Finanzamt erkennt alle Kosten, die eindeutig im Zusammenhang mit einer Ausbildung oder einen beruflichen Tätigkeit entstehen, als Werbungskosten an. Diese können in voller Höhe von den abgeführten Steuern abgesetzt werden. In der Regel reicht es, wenn für die ausbildungsbedingten Ausgaben entsprechende Nachweise zusammen mit der Steuererklärung ans Finanzamt geschickt werden. Hierbei kann es sich um Rechnungen, Kontoauszüge oder andere Belege handeln, aus denen hervorgeht, wann und in welcher Höhe für was Kosten angefallen sind.

4 typische Bereiche:
– Bewerbung
– Fahrten
– Fachliteratur
– Handy & Computer

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